Teilnahmebedingungen
- Bewerben können sich Kooperationspartner mit einem laufenden Projekt oder einem Projekt, das nicht länger als 18 Monate beendet ist.
- Die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der beteiligten Kooperationspartner muss gegeben sein. Bei jeder Bewerbung müssen alle relevanten Kooperationspartner angegeben werden.
- Voraussetzung ist, dass mindestens einer der Kooperationspartner Teil der produzierenden Wertschöpfungskette zur Erstellung von Lebensmitteln ist und seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen hat. Es ist nicht Voraussetzung, dass alle Kooperationspartner aus dem Ausschreibungsgebiet kommen, grenzüberschreitende Kooperationen sind zugelassen.
- Die eingereichten Bewerbungsformulare müssen von den beteiligten Partnern vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sein. Die Jurymitglieder wählen aus allen ordnungsgemäßen Einsendungen die Gewinner.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenfrei.
Alle der Jury vorgelegten Einsendungen werden in einer Broschüre sowie im Internet veröffentlicht.
Hierzu verfassen die Bewerber eine geeignete Kurzdarstellung ihrer Kooperation.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Wettbewerbsteilnehmer erkennen die Bedingungen durch ihre Teilnahme ausdrücklich an.